Ab Januar 2024: Das E-Rezepte kommt – endlich!

So wie die ABF-Apotheke sind die Apotheken in Deutschland bereits seit längerem auf das Einlösen von E-Rezepten vorbereitet und haben die entsprechenden technischen Anpassungen schon umgesetzt. Was sich für Sie als Patientinnen und Patienten ab dem neuen Jahr ändert, haben wir Ihnen in unserer farbigen Info-Box zusammengestellt.

Ab Januar 2024 wird das E-Rezept in Deutschland verpflichtend eingeführt, um den Prozess der medizinischen Verschreibung und dem anschließenden Einlösen von Rezepten für Medikamente zu vereinfachen - kurzum: Sie als Patientin und Patient bekommen Ihre Medikamente elektronisch verschrieben und lösen Rezepte für Fertigarzneimittel und Rezepturen in Ihrer Stammapotheke vor Ort digital ein. 

Das E-Rezept hat viele Vorteile

Mit dem E-Rezept lassen sich viele Vorteile umsetzen, die sowohl für Arztparaxen und als auch für Patientinnen und Patienten nützlich sind:

  1. Es entfällt das Bedrucken und einzelne Unterschreiben von losen Rezepten auf Papier.
  2. Kein Risiko mehr, das Rezept zu verlieren.
  3. Besserer Überblick über die gesamte Medikation.

Das E-Rezept ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland und trägt dazu bei, Ihren Patientenkomfort zu verbessern.

Sie sind sich unsicher, was Sie als Patientin und Patient konkret machen müssen?
Keine Sorge! Fragen Sie einfach bei Ihrem nächsten Besuch in einer unserer beiden Apotheken das Team der ABF-Apotheke und wir erklären Ihnen alles in aller Ruhe. Das Einlösen in unseren beiden Vor-Ort-Apotheken wird für Sie ab Januar auf jeden Fall keine Schwierigkeit sein, denn wir sind bereits vorbereitet.

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie in diesem Infoblatt zusammengestellt, dass Sie sich ganz einfach hier herunterladen können (PDF 173 KB). Wenn Sie es als Ausdruck haben möchten, fragen Sie gerne bei Ihrem nächsten Besuch in einer unserer beiden Vor-Ort-Apotheken nach diesem Infoblatt.

Infoblatt für Kund:innen (PDF) 

So läuft es ab Januar 2024 mit dem E-Rezept!

Ab Januar 2024 müssen alle Ärztinnen und Ärzte Fertigarzneimittel und Rezepturen für gesetzliche Krankenkassen verpflichtend als elektronisches Rezept (E-Rezept) verordnen. Drei Wege sind vorgesehen, wie Sie als Patientin oder Patient Ihr E-Rezepte in die Apotheke bringen und dort zuverlässig einlösen können:

  • Sie erhalten das E-Rezept als Papierausdruck mit einem QR-Code. Dieser Code wird in der Apotheke gescannt und somit wird Ihr E-Rezept eingelöst.
  • Sie erhalten das E-Rezept bei der Arztpraxis auf Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), stecken diese dann in der Apotheke in ein Lesegerät und die darauf abgespeicherten Rezepte werden ausgelesen und damit eingelöst.
  • Sie empfangen das E-Rezept mittels der offiziellen E-Rezept App und leiten es über die App an Ihre Apotheke elektronisch weiter.